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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung – Positive Entscheidung des Landesgerichts Duisburg im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

Mülheim an der Ruhr, 30. April 2019.

In dem von der Gesellschaft eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „SBR“ hat das Landesgericht Duisburg mit Urteil vom 29. April 2019, der Gesellschaft heute bekannt gegeben, Herrn Neuhaus und Herrn Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie den Beklagten Gereon Neuhaus darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt. Die Gesellschaft hatte 2015 Klage gegen ihre beiden ehemaligen Organmitglieder auf Schadensersatz in Höhe von rund EUR 1.500.000,00 wegen unberechtigter Zahlungen, die an die inzwischen insolvente sbr health IT GmbH veranlasst wurden, erhoben. Mit dem nun vorliegenden Urteil wurde der von der EASY SOFTWARE AG erhobenen Schadensersatzklage überwiegend stattgegeben. Die von Herrn Neuhaus erhobene Widerklage wurde abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen der Gesellschaft noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das weitere Schadensersatzverfahren der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „Scan Optic“ (vgl. zuletzt Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21. September 2018) ist noch nicht entschieden.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand

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