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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren „ScanOptic“

Mülheim an der Ruhr, 13. Oktober 2021.

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Manfred A. Wagner gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. November 2020 zurückgewiesen. Der Rechtsstreit über die Schadensersatzforderung der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner in Höhe von rund EUR 3 Mio. (inklusive Zinsen) ist damit rechtskräftig zugunsten der EASY SOFTWARE AG abgeschlossen.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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