Mülheim an der Ruhr, 21. April 2017
Am 7. April 2017 hatte das OLG Düsseldorf, wie per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, eine Klage zu Gunsten der EASY SOFTWARE AG entschieden. Die wertmäßig höhere Klage wurde jedoch abgewiesen, weil das Gericht die Auffassung vertritt, dass die von uns geltend gemachten Ansprüche verjährt sind.
Im Rahmen der Erstellung des Geschäftsberichts 2016 hat der Vorstand der EASY SOFTWARE AG die Auswirkungen der beiden ergangenen Urteile auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 bewertet.
Die am 7. April 2017 verkündeten Urteile führen dazu, dass sich im Halbjahresbericht 2016 erfasste sonstige betriebliche Erträge aus Klagen in Höhe von TEUR 3.209 im Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2016 um TEUR 2.690 auf TEUR 519 reduzieren. Die zum Halbjahr gebildeten Rückstellungen in Höhe von TEUR 424 werden nur teilweise aufgelöst, weil sowohl Prozesskosten als auch eine Entscheidung über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH noch ausstehen. Die Rückstellungen für Rechtsberatungskosten betragen zum Jahresende 2016 TEUR 339.
Der Ergebnisnettoeffekt aus beiden Urteilen im EBITDA für das gesamte Geschäftsjahr 2016 liegt somit bei TEUR 180.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand