Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitnehmervertreter der EASY SOFTWARE AG empfehlen das Übernahmeangebot der Deutsche Balaton AG nicht anzunehmen

  • Angebotene Gegenleistung der Deutsche Balaton AG ist finanziell nicht angemessen
  • Angebotspreis reflektiert nicht den tatsächlichen Wert des Unternehmens
  • Strategische Mehrwerte für die Aktionäre und das Unternehmen werden nicht erläutert  

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hatte am 11.03.2019 ein Übernahmeangebot angekündigt, das am 15.04.2019 auf der Website der Bieterin veröffentlicht wurde. Das Angebot nennt eine Gegenleistung von EUR 4,90 pro Aktie. Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertreter der EASY SOFTWARE AG empfehlen, das Angebot der Deutsche Balaton AG nicht anzunehmen.

Grundsätzlich begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG das Interesse von Investoren an der Gesellschaft. Allerdings ist die angebotene Gegenleistung nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat in finanzieller Hinsicht nicht angemessen und reflektiert insbesondere weder die aktuelle Marktposition der EASY SOFTWARE AG noch ihr Potenzial. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Fairness Opinion, die Vorstand und Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG in Auftrag gegeben haben. Unterlegt wird diese Einschätzung u.a. durch eine Analyse der BankM – Repräsentanz der flatex Bank AG vom 11.04.2019.

Die Deutsche Balaton AG führt in ihrer Angebotsunterlage aus, dass sie ihre Portfoliounternehmen und die EASY SOFTWARE AG insbesondere mit Management-Knowhow in den Bereichen Wachstum, Kosteneffizienz und Reorganisation unterstützen möchte. Ferner sieht sie in der EASY SOFTWARE AG das Potenzial, die Umsatzrendite durch strategische und kostenseitige Maßnahmen verbessern zu können. Zudem hält die Deutsche Balaton AG eine Zusammenarbeit mit anderen Konzerngesellschaften der Bieterin nicht für ausgeschlossen.

Synergieeffekte aus der Überschneidung des Portfolios der EASY SOFTWARE AG mit Portfoliounternehmen der Bieterin im Hinblick auf die Marktbearbeitung der Kundensegmente, Ergänzungen der Wertschöpfungsketten und Angebote zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen wurden im Angebot nicht ausgeführt und sind aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erkennbar.

Im Verlauf des Jahres 2018 hat sich die EASY SOFTWARE AG reorganisiert und mit einem neuen Management Team entlang ihrer Wachstumsstrategie EASY 21 neu aufgestellt. Das Management Team umfasst Top Executives aus der Softwarebranche im nationalen und internationalen Umfeld. Die mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 9. April 2019 verkündeten positiven Wachstums- und Ergebniszahlen für das vierte Quartal 2018 und das erste Quartal 2019 belegen, dass die umgesetzte Reorganisation Wirkung entfaltet.

Die EASY SOFTWARE AG hat ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2019 mit einem zweistelligen Umsatzwachstum und einem EBITDA von EUR 2,8–3,8 Mio. untermauert. Vorstand und Aufsichtsrat sehen das Unternehmen im Hinblick auf das Produktportfolio und die Management Expertise exzellent für die Zukunft aufgestellt und sind überzeugt, den Wachstumskurs fortsetzen zu können.

Die Akquisition der Apinauten GmbH (Kaufvertrag vom 20.12.2018) ergänzt mit der Plattform ApiOmat das Portfolio der EASY SOFTWARE AG im Cloud Umfeld. Die Softwareplattform ApiOmat wird vom internationalen IT Analysten Gartner Inc. unter den führenden Multi-Experience Plattformen gelistet (Quelle: Gartner Critical Capabilities for Mobile App Development Platforms, 18. September 2018). Die EASY SOFTWARE AG hat sich damit im Wachstumsmarkt der Digitalisierung von Geschäftsprozessen gut positioniert.

Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Arbeitnehmervertretung empfehlen das Übernahmeangebot der Deutsche Balaton AG nicht anzunehmen, da es aus ihrer Sicht finanziell nicht angemessen ist und seitens der Bieterin keine strategischen Vorteile für die Gesellschaft und Aktionäre aufgezeigt wurden.

Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Arbeitnehmervertreter der EASY SOFTWARE AG gemäß §§ 27 Abs. 3 S. 1, 14 Abs. 3 S. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)finden Sie HIER.

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