{"id":100727,"date":"2019-11-19T12:00:45","date_gmt":"2019-11-19T11:00:45","guid":{"rendered":"https:\/\/easy-software.com\/?post_type=glossar&p=100727"},"modified":"2025-06-06T11:23:09","modified_gmt":"2025-06-06T09:23:09","slug":"vertrauensdienste-und-vertrauensdiensteanbieter","status":"publish","type":"glossar","link":"https:\/\/easy-software.com\/de\/glossar\/vertrauensdienste-und-vertrauensdiensteanbieter\/","title":{"rendered":"Vertrauensdiensteanbieter"},"content":{"rendered":"
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Bei diesen Vertrauensdiensten handelt sich in der Regel um elektronische Zertifikate, digitale Signaturen und Siegel, Zeitstempel, Einschreib-Zustelldienste und dergleichen mehr. Die Vertrauensdiensteanbieter stellen eben jene Dienste der \u00d6ffentlichkeit bereit.<\/p>\n\n\n\n

Das Aufreten von Vertrauensdiensteanbietern muss im Kontext der eIDAS-Verordnung sowie dem deutschen Pendant, dem eIDAS-Durchf\u00fchrungsgesetz<\/strong>, verstanden werden. Daran anschlie\u00dfende Gesetze, wie z.B. das Vertrauensdienstegesetz (VDG<\/a>) wie auch die Vertrauensdiensteverordnung<\/a> (VDV) spielen in diesem Kontext auch eine zentrale Rolle; letztere konkretisieren die Anforderungen an die Vertrauensdienste der Vertrauensdiensteanbieter. Die Aufgabe der Vertrauensdienste besteht im Wesentlichen darin, einen digitalen Vertrauensraum im Internet zu etablieren. Wer den Status eines Vertrauensdiensteanbieters erlangen will, muss ein aufwendiges Qualifikationsverfahren beim Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen.<\/p>\n\n\n\n

Warum \u00fcberhaupt Vertrauensraum?<\/h2>\n\n\n\n

Die Forderung nach einem Vertrauensraum ergibt sich aus folgender Problemstellung: Bei digitalen bzw. elektronischen Transaktionen\/Kommunikationen besteht immer das Problem, sich nie sicher sein zu k\u00f6nnen, ob das gesendete Dokument zwischen Versand um Empfang desselben nicht ver\u00e4ndert wurde. Zudem kann man sich nicht sicher sein, ob das Dokument bzw. die E-Mail tats\u00e4chlich von demjenigen gesendet wurde, was einem das E-Mail-Programm als Versender anzeigt. Mit anderen Worten: Der Nachweis \u00fcber Integrit\u00e4t<\/strong> und Urheberschaft<\/strong> elektronischer Transaktionen l\u00e4sst sich allein durch die Transaktionen selbst nicht beweisen. Durch die Anbieter von Vertrauensdiensten und deren Instrumentarium aber schon. Letztlich stellen das eIDAS-Verordnungsgesetz samt der eben erw\u00e4hnten Gesetze und Verordnungen (VDG und VDV) Rechtssicherheit her.<\/p>\n\n\n\n

Vertrauensdiensteanbieter und elektronische Signaturen<\/h2>\n\n\n\n

Die Grundlage f\u00fcr das Vertrauen stellen Vertrauensdienste und deren Anbieter durch asymmetrische Kryptographie sicher. Durch elektronische Zertifikate und den daraus abgeleiteten Signaturen lassen sich sowohl die Urheberschaft wie auch die Integrit\u00e4t eines Dokuments, einer E-Mail, eines signierten Vertrags etc. nachweisen. Mehr zur digitalen Signatur erfahren Sie im Newsroom. In aller K\u00fcrze: Mit der digitalen Signatur, gewisserma\u00dfen die elektronische Unterschrift, k\u00f6nnen Sie Dokumente digital unterschreiben.<\/a> Die durch die via Public-Key-Infrastruktur <\/a>verteilten elektronischen Zertifikate sorgen dann f\u00fcr das notwendige Vertrauen.<\/p>\n\n\n\n

Welche Vertrauensdienste stehen zur Verf\u00fcgung?<\/h2>\n\n\n\n

Die durch die Vertrauensdiensteanbieter ausgestellten elektronischen Zertifikate kommen f\u00fcr verschiedene Vertrauensdienste zur Anwendung. Im Kern handelt es sich dabei stets um Variationen rund um das elektronische Zertifikat, das die Grundlage f\u00fcr Signaturprozesse bildet. In aller K\u00fcrze \u2013 es stehen folgende Vertrauensdienste bereit:<\/p>\n\n\n\n