easy portal Kontakt

Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Mülheim an der Ruhr, 10. November 2020.

Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen.

Die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH hat den Gesellschaften heute die finalen Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt. Hiernach hat die RSM GmbH für den Ausgleich nach § 304 AktG EUR 0,38 (dies entspricht einem Betrag von EUR 0,44 vor aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der EASY SOFTWARE AG für jedes volle Geschäftsjahr sowie für die Abfindung nach § 305 AktG EUR 11,42 je Aktie der EASY SOFTWARE AG ermittelt. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt hat die Angemessenheit des von der RSM GmbH ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der Abfindung nach § 305 AktG nach derzeitigem Prüfungsstand bestätigt.

Der Bewertungsgutachter kommt weiter zu dem Ergebnis, dass der maßgebliche durchschnittliche Börsenkurs EUR 10,69 je EASY SOFTWARE Aktie beträgt. Relevant ist insoweit der nach Handelsvolumen gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der EASY SOFTWARE Aktien im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntgabe der Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen EASY SOFTWARE und der deltus 36. AG durch diese am 3. September 2020. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Wert je EASY SOFTWARE Aktie liegt um EUR 0,73 über dem hiernach maßgeblichen Börsenkurs.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird bei weiterer Zustimmung der Hauptversammlung der deltus 36. AG und der EASY SOFTWARE AG mit Eintragung in das Handelsregister der EASY SOFTWARE AG wirksam.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

Ähnliche artikel

Erst Lieferantenportale sorgen für effizientes Lieferantenmanagement

Jeden Tag stehen Experten des Einkaufs vor der Herausforderung eines hohen administrativen Aufwands. Lieferantenportale bieten hier eine Lösung: indem sie Arbeitsabläufe und Prozesse durch Workflows vereinfachen und Zeit einsparen. Aber auch für das Einkaufsteam im Unternehmen wie auch für die externen Lieferanten gelingt die Kommunikation und Zusammenarbeit über derartiges Portal erheblich leichter.

jetzt lesen

Mehr als nur digitale Ablage – vom Archiv zum Wissenshub

Ablegen und archivieren – unter diesem Zeichen standen digitale Archive die längste Zeit. Aktuelle Konzepte im Enterprise Content Management (ECM) zeigen allerdings ganz andere Wege zur Nutzung einer digitalen Ablage auf.

jetzt lesen

KI im Dokumentenmanagement: Wie Archivdaten die Zukunft gestalten

In der heutigen Geschäftswelt ist Künstliche Intelligenz (KI) längst nicht mehr nur ein Buzzword, sondern ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Unternehmen. Insbesondere im Bereich des Dokumentenmanagements eröffnet KI neue Optionen und revolutioniert die Art und Weise, wie wir mit Informationen umgehen.

jetzt lesen
Newsroom Übersicht Mediathek Glossar