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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Absage der für den 18. Juni 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Mülheim an der Ruhr, 15. Juni 2020. Die für Donnerstag, den 18.Juni 2020 um 10.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung einberufene ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG wird hiermit abgesagt. Die im Bundesanzeiger am 12. Mai 2020 bekannt gemachte Einladung zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.

Im Rahmen des Anmeldeprozesses ist es nach aktuellen Informationen des Vorstands zu technischen Schwierigkeiten bei einem Dienstleister gekommen, so dass nicht sichergestellt ist, dass alle Aktionäre, die sich ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldet haben, erfasst sind. Die Einzelheiten werden derzeit aufgeklärt. Da das Teilnahmerecht der Aktionäre deshalb aber nicht sichergestellt ist, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat heute entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt neu einzuberufen.

Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine entsprechende Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die neue Hauptversammlung soll voraussichtlich im August 2020 stattfinden.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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