Karriere easy portal kontakt
Sprachumschalter

Glossar

Zahlungsziel

Wann ist eine Rechnung fällig: sofort, in 14 Tagen, nach einem Monat oder erst nach einem halben Jahr?

Das Zahlungsziel gibt darauf eine klare Antwort und bildet den festen Bestandteil jeder Eingangsrechnung.

Was heißt Zahlungsziel auf einer Eingangsrechnung?

Das Zahlungsziel ist die vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb der eine Rechnung bezahlt werden muss. Es steht meist gut sichtbar auf der Eingangsrechnung und gibt dem Rechnungsempfänger eine klare Orientierung: Wann ist die Zahlung fällig und unter welchen Bedingungen?

Typische Formulierungen sind:

  • „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“
  • „30 Tage netto“
  • „Zahlung innerhalb von 10 Tagen“

Das Zahlungsziel ist nicht nur eine Formalie, sondern ein zentrales Element der Geschäftsbeziehung. Es beeinflusst die Liquiditätsplanung, schafft Verlässlichkeit und kann – je nach Gestaltung – auch Anreize für frühzeitige Zahlung setzen.

Wann beginnt das Zahlungsziel?

Das Zahlungsziel beginnt in der Regel mit dem Rechnungsdatum. Dieses Datum markiert den Startpunkt für die vereinbarte Zahlungsfrist, wie zum Beispiel „14 Tage netto“ oder „30 Tage ab Rechnungsdatum“. Die Rechnung selbst wird damit zum zeitlichen Bezugspunkt für die Fälligkeit.

In bestimmten Fällen kann das Zahlungsziel jedoch auch an andere Ereignisse gekoppelt sein, zum Beispiel:

  • Wareneingang: relevant bei Lieferverträgen mit Lieferavis.
  • Leistungserbringung: üblich bei projektbezogenen Dienstleistungen.
  • Rechnungseingang: insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern oder in internationalen Geschäftsbeziehungen.

Beispiel: Eine Rechnung vom 1. Oktober mit dem Zahlungsziel „30 Tage netto“ ist spätestens am 31. Oktober fällig; natürlich und vorausgesetzt, das Zahlungsziel bezieht sich auf das Rechnungsdatum.

Geläufige Zahlungsziele

In der Geschäftspraxis haben sich bestimmte Zahlungsziele etabliert, die je nach Branche, Vertragsart und Kundenbeziehung variieren. Sie geben nicht nur Auskunft über die Zahlungsfrist, sondern setzen auch gezielte Anreize für frühzeitige Begleichung.

Typische Varianten sind:

  • Sofort zahlbar ohne Abzug
    Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt fällig. Diese Formulierung findet sich häufig bei digitalen Leistungen oder Direktkäufen.
  • 14 Tage netto
    Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Ein gängiges Zahlungsziel im Dienstleistungsbereich.
  • 30 Tage netto
    Zahlung innerhalb von 30 Tagen, ebenfalls ohne Abzug. Standard im B2B-Geschäft, insbesondere bei wiederkehrenden Lieferbeziehungen.
  • Skonto-Ziele
    Beispiel: „2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“.
    Diese Variante belohnt schnelle Zahlung mit einem Preisnachlass und ist besonders im Handel verbreitet.
  • Individuelle Vereinbarungen
    In langfristigen Projekten oder bei öffentlichen Auftraggebern können auch längere Zahlungsziele vereinbart werden, beispielsweise 60 oder 90 Tage.

Die Wahl des Zahlungsziels beeinflusst direkt die Liquidität beider Seiten. Für den Rechnungsempfänger bedeutet ein längeres Zahlungsziel mehr Spielraum, für den Rechnungssteller ein späterer Zahlungseingang.

Unterschied: Zahlungsziel vs. Zahlungsfrist

Die Begriffe Zahlungsziel und Zahlungsfrist werden im Alltag häufig gleich verwendet, bedeuten aber nicht exakt dasselbe. Wer genau hinschaut, erkennt: Es handelt sich um zwei unterschiedliche Perspektiven auf denselben Vorgang.

Zahlungsziel: Die Vereinbarung

Das Zahlungsziel ist eine vertraglich festgelegte Frist. Es steht meist direkt auf der Rechnung und regelt, bis wann der Rechnungsbetrag bezahlt werden soll. Es basiert auf einer frei getroffenen Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern.

Beispiel:
„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto“ ist ein klassisches Zahlungsziel

Zahlungsfrist: Die rechtliche Grenze

Die Zahlungsfrist beschreibt die gesetzlich zulässige Frist, innerhalb der eine Zahlung erfolgen muss, wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde. In Deutschland gilt:
30 Tage nach Rechnungserhalt tritt automatisch Zahlungsverzug ein – sofern der Rechnungsempfänger kein Verbraucher ist (§ 286 Abs. 3 BGB).

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

  • Das Zahlungsziel ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr.
  • Die Zahlungsfrist ist eine rechtliche Absicherung für den Fall, dass keine Vereinbarung getroffen wurde.

Wer Rechnungen prüft, sollte beide Begriffe kennen und gezielt einsetzen. Denn nur ein klar formuliertes Zahlungsziel schafft Verbindlichkeit vor dem Eintritt der gesetzlichen Zahlungsfrist

easyarchive

Daten sicher und rechtskonform ablegen.

easy archive entdecken

easyinvoice

Rechnungen digital prüfen und freigeben.

easy invoice entdecken

Newsroom Übersicht Mediathek Glossar
Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie alles, was Sie über die Digitalisierung von Geschäftsprozessen wissen müssen. Die Themen werden für Sie maßgeschneidert und abwechslungsreich aufbereitet.

Newsletter abonnieren