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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Delisting-Erwerbsangebot durch Mehrheitsaktionärin angekündigt

Mülheim an der Ruhr, 15. November 2021.

Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG („EASY SOFTWARE“) wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin deltus 36. AG, eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert wird, welche von Battery Management Corp. beraten werden, („deltus“) darüber informiert, dass deltus entschieden hat, EASY SOFTWARE zu einem Delisting zu veranlassen und ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der EASY SOFTWARE zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der deltus gehaltenen Aktien von EASY SOFTWARE abzugeben.

EASY SOFTWARE wurde unter dem zwischen ihr und der deltus bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angewiesen, den Prozess betreffend den Widerruf der Zulassung der Aktien von EASY SOFTWARE zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG einzuleiten (sog. „Delisting“) und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der Aktien von EASY SOFTWARE in organisierte Handelsplattformen (insbesondere den Freiverkehr), insbesondere der Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Tradegate Exchange zum frühestmöglichen Zeitpunkt, soweit möglich, zu beenden.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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