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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Rechtskräftiges Urteil im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

Mülheim an der Ruhr, 30. Oktober 2020.

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher XX und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „sbr“ haben die Beklagten kurz vor dem heutigen Verkündungstermin ihre Berufungen zurückgenommen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. April 2019 rechtskräftig, mit welchem Herr XX und Herr Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie der Beklagte XX darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt wurden (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 30 April 2019). Nach überschlägiger Berechnung akkumulieren sich die Zinsen auf rund EUR 280.000.

Das weitere Schadensersatzverfahren der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „ScanOptic“ ist noch rechtshängig.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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