„Digital Jetzt“ – Bis zu 70% Förderung auf Ihr Digitalisierungsprojekt
Oft haben Unternehmen bereits ein konkretes Digitalisierungsprojekt ausgearbeitet vorliegen und die Motivation dies umzusetzen ist sehr hoch. Nur leider scheitert die Umsetzung oft am fehlenden Geld. Hier setzt das neue öffentliche Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Es unterstützt ab dem 07.09.2020 Digitalisierungsprojekte mittelständischer Unternehmen mit einer finanziellen Förderung bis zu 70%.
Setzen Sie jetzt Ihr Digitalprojekt mit uns und samt Unterstützung durch das Förderprogramm des BMWi um. Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Projektabwicklung – von der Erstellung des Digitalisierungsplans bis zur Abrechnung.
Überblick
Wann beginnt das Förderprogramm?
Ab dem 07. September kann über das Antragstool des BMWi der Förderantrag gestellt werden. Das Programm läuft bis 31.12.2023.
Wer kann die Förderung beantragen?
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen,
- bis 499 Beschäftigte,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt minimal 17.000€ bis maximal 50.000€.
Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Förderquoten nach Unternehmensgrößen bis zum 30.06.2021 (ab dem 01.07.2021 Werte in Klammern):
- Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %
Für was gibt es eine Fördermöglichkeit?
Investitionen in digitale Technologien
Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Das Förderprogramm unterstützt zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Förderfähig durch das Förderprogramm des BMWi sind insbesondere
- Ausgaben für Lizenzen und Systemservice-Gebühren für Software;
- Sowie Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Laufzeit aufzuschlüsseln.
Wie können wir Sie bei dem Förderprogramm unterstützen?
- Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit
- Wir beraten Sie kostenfrei während Ihres Projektes
- Unterstützen Sie kostenfrei in der Antragserstellung
- Liefern den Nachweis der Leistungen
Wie können wir Sie bei Ihrem Digitalisierungsprojekt unterstützen?
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen, z. B. bei der Eingangsrechnungsverarbeitung, im Vertragsmanagement, Beschaffungsmanagement etc.
- Wir bieten die passenden Softwarelösungen für SAP und andere ERPs
- Nahtlose Bereitstellung Ihrer digitalen Lösungen für alle Frontends umsetzen
- Integration der Bestands-IT durch Konnektoren für Ihre Legacy-IT, Datenbanken oder Cloud-APIs
- Verbesserung der Customer-Journey Ihrer Kunden z. B. durch ein Kundenportal
- Integration von Experience Management in Ihre Prozesse z.B. Kundenbefragungen, Mitarbeiterbefragungen, usw.
- Einführung notwendiger Funktionen für die IT-Governance in Ihrem Unternehmen
Warum Sie uns vertrauen können!
- Mehr als 30 Jahre Erfahrung
- Vielfältiges Branchen-Know-how
- Mit über 13.600 branchenübergreifenden Installationen ist die EASY SOFTWARE AG eines der marktführenden Unternehmen für Softwareprodukte und Softwarelösungen in Deutschland
- in 60 Ländern aktiv
- Individuelle digitale Lösungen für Sie
- Full-Service: von der Idee über die Umsetzung bis hin zur Betreuung
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der NICHT zurückgezahlt werden muss.
- Maximal erlaubte Projektlaufzeit 12 Monate
- Beginn des Vorhabens erst nach Erhalt der Förderbewilligung möglich
- Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet werden und beschieden.
- Die Auszahlung der Förderquote erfolgt nach Beendigung des Projektes und Einreichung des Verwendungsbescheids.
- Der Verwendungsnachweis (inkl. vollständige Bezahlung der Rechnung) ist innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Projektes einzureichen.
Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?
- Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Unternehmen kann gefördert werden, wenn der Gesamtbetrag der Unterstützung mit öffentlichen Mittel von der EU, dem Bund und den Ländern in einem fließenden Zeitraum von drei Steuerjahren die Obergrenze von 200.000 Euro nicht überschreitet (De-Minimi-Erklärung).
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind u.A.:
- Standard-Hardware oder -Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware bzw. kein Bezug zum Digitalisierungsvorhaben bzw. Computer)
- Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
- Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans
- Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens.
Wofür gibt es Bonusprozentpunkte und damit eine erhöhte Förderquote?
- Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte von Lieferanten, Auftraggebern und Kunden (+ 5 Prozentpunkte)
- Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte)
- Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte)
Beispielrechnung für das Förderprogramm
Unternehmensgröße:
450 Mitarbeiter
Investitionen in die Digitalisierung mit der HR Personalakte (inkl. Cloud):
80.000 Euro
Förderquote:
32.000 Euro (40 %)
Bonusprozentpunkte (“strukturschwache” Region):
8.000 Euro (10 %)
Summe Förderquote:
40.000 Euro (50 %)
Eigenanteil des Antragstellenden Unternehmens an der Investition
40.000 Euro (Nach Auszahlung der öffentlichen Fördermittel)
Welche sind die strukturschwachen Regionen laut des Förderprogramms „Digital Jetzt“?
Wie ist das Verfahren?
Was muss der Digitalisierungsplan beinhalten?
Der Digitalisierungsplan wird direkt im Online-Antragstool eingetragen und beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben in 3 Schritten:
- Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
- Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
- Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens
Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Projektabwicklung – Von der Erstellung des Digitalisierungsplans bis zur Abrechnung.