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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung – Bezugsrechtskapitalerhöhung der EASY SOFTWARE AG deutlich überzeichnet

Mülheim an der Ruhr, 8. März 2019. Im Rahmen des am 20. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots haben die bisherigen Aktionäre der EASY SOFTWARE AG (WKN: 563400, ISIN: DE0005634000) alle 1.039.039 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durch das Ausüben ihrer Bezugs- und Überbezugsrechte gezeichnet. Die Kapitalerhöhung wurde zu einem Platzierungspreis von EUR 4,81 je Aktie vollständig platziert. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2018 an gewinnbezugsberechtigt.

Bei einer Ausübung der Bezugsrechte zum Bezug von 765.167 Aktien und somit einer Bezugsquote von rund 73 Prozent standen für den Überbezug 273.872 Aktien zur Verfügung. Insgesamt wurden 4.782.925 Aktien zum Überbezug angemeldet. Die Kapitalerhöhung war mit mehr als 5.548.092 Stücken deutlich überzeichnet.

Der Emissionserlös von ca. EUR 4,99 Mio. dient der Finanzierung eines Teils des Kaufpreises für die von der Gesellschaft erworbenen Anteile an der Apinauten GmbH.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand

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