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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Mülheim an der Ruhr, 10. November 2020. Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen. Die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH hat den Gesellschaften heute die finalen Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt. Hiernach hat die RSM GmbH für den Ausgleich nach § 304 AktG EUR 0,38 (dies entspricht einem Betrag von EUR 0,44 vor … Details

Ein Minimum Viable Product führt schneller und reibungsloser zum Lieblingsprodukt

Online-Hackathons: Guide & Ablaufplan für schnelle Lösungen

Profitieren Sie von dieser Online-Eventform durchaus auch unternehmensseitig in Ihrem Business. Starten Sie für die zukünftigen Problemstellungen Ihres Unternehmens einen Online-Hackathon: So kommen Sie nicht nur zügig zu kreativen Ideen und Lösungen, sondern lernen ebenfalls brillante Köpfe kennen. Sie fragen sich, wie stelle ich das an, was muss ich unternehmen? Lesen Sie weiter, jetzt folgt ein schematischer Online-Hackathon-Guide.

Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Rechtskräftiges Urteil im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

Mülheim an der Ruhr, 30. Oktober 2020. In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher XX und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „sbr“ haben die Beklagten kurz vor dem heutigen Verkündungstermin ihre Berufungen zurückgenommen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. April 2019 rechtskräftig, mit welchem Herr XX und Herr Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie der Beklagte XX darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt wurden (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 30 April 2019). … Details

Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Mülheim an der Ruhr, 25. September 2020. Der Vorstand der deltus 36. AG hat die EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE000A2YN991, WKN: A2YN99) heute gebeten, entsprechend der Ankündigung in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 02. September 2020 unverzüglich in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen einzutreten. Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute entschieden, solche Gespräche aufzunehmen, da die deltus 36. AG zwischenzeitlich bekanntgemacht hat, dass das Übernahmeangebot in Höhe von ca. 75,99 % der Stimmrechte angenommen … Details

Alt- und Legacy-Systeme ablösen

Oft vor Jahrzehnten eingeführt, entwickeln sich sogenannte „Legacy-Systeme“ mit der Zeit zum Bremsschuh des Unternehmens. Was einst als „State-of-the-Art“ für die zu bewältigende Aufgabe galt, ist es heute längst nicht mehr. Vieles hat sich seit Einführung des Altsystems in puncto der eingesetzten Technologie verändert. Rasant verändern sich auch die Marktgegebenheiten und -anforderungen an Unternehmen.

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