Besteht ein Unterschied zwischen elektronischem Siegel und Signatur?
Die entscheidende Differenz zur elektronischen Signatur besteht in der zugeordneten Beziehung: Dort wo eine natürliche Person via E-Signatur eine Willenserklärung abgeben kann, lässt sich durch das elektronische Siegel eine juristische Person als Herkunftsnachweis abbilden.
Was ist ein elektronisches/digitales Siegel?
Siegel elektronischer Art stellen mit anderen elektronischen Informationen verbundene Daten dar. Anhand eines elektronischen Siegels lässt sich der Ersteller bzw. der Unterzeichner eindeutig ermitteln. Gleichzeitig bürgt das Siegel für die Unversehrtheit (Integrität) der Daten mit Abschluss des Siegelprozesses.
Für wen eignet sich ein derartiges Siegel?
Organisationen verschiedenster Art: Unternehmen, Behörden etc. können durch elektronische Siegel profitieren und Unternehmensprozesse beschleunigen. In der Regel stellen die Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS-Verordung passende Angebote bereit.
Was benötigt man, um elektronisch zu siegeln?
In der Regel braucht es eine vier Dinge: Ein qualifiziertes digitales Zertifikat der Organisation, das sich auf einer Smartcard befindet. Dazu kommt ein Kartenlesegerät und zudem eine verbreitete Software zum Signieren. Dies benötigt man jedenfalls immer dann, wenn man alles weitgehend in Eigenregie organisieren möchte. Das muss aber nicht sein. Denn: Der große Vorteil besteht ebenfalls darin, dass Unternehmen den kompletten Prozess des Signierens und Siegelns an einen anerkannten Vertrauensdiensteanbieter auslagern können; effiziente Signatur- und Siegelprozesse sind die Folge. Schon jetzt ist es möglich, den Prozess der elektronischen Siegel aus der Ferne per App oder Web-Interface anzustoßen. Der Vertrauensdiensteanbieter siegelt und signiert dann im Auftrag des jeweiligen Kunden.