Vereinfacht gesagt funktioniert ein derartiges Siegel wie ein digitaler Unternehmensstempel.
Was ist ein elektronisches Siegel?
Ein elektronisches Siegel besteht aus elektronischen Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden. Es dient insbesondere dazu, die Herkunft und Integrität der verbundenen Daten überprüfbar zu machen.
Siegelersteller ist dabei grundsätzlich eine juristische Person, beispielsweise ein Unternehmen oder eine Behörde.
Was unterscheidet elektronisches Siegel von der Signatur?
Elektronische Signatur und elektronisches Siegel beruhen teilweise auf ähnlichen kryptografischen Verfahren, erfüllen nach eIDAS jedoch unterschiedliche Funktionen.
- Eine elektronische Signatur wird von einer natürlichen Person zum Unterzeichnen verwendet.
- Ein elektronisches Siegel wird von einer juristischen Person erstellt und dient als Nachweis für Herkunft und Integrität elektronischer Daten.
Vereinfacht lässt sich das elektronische Siegel damit als Gegenstück zur elektronischen Signatur für Organisationen und Unternehmen verstehen. Nach eIDAS sind Signatur und Siegel jedoch eigenständige Instrumente.
Welche Arten elektronischer Siegel gibt es?
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen elektronischer Siegel:
- elektronisches Siegel
- fortgeschrittenes elektronisches Siegel
- qualifiziertes elektronisches Siegel
Mit jeder Stufe steigen die Anforderungen an die Erstellung und Überprüfbarkeit des Siegels. Ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel muss unter anderem eindeutig dem Siegelersteller zugeordnet sein, dessen Identifizierung ermöglichen und so mit den gesiegelten Daten verbunden sein, dass nachträgliche Veränderungen erkannt werden können.
Das qualifizierte elektronische Siegel erfüllt zusätzlich besondere Anforderungen. Es beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel und wird mit einer qualifizierten elektronischen Siegelerstellungseinheit erstellt.
Wo kommen elektronische Siegel zum Einsatz?
Elektronische Siegel eignen sich besonders für automatisierte Geschäftsprozesse, bei denen eine Organisation die Herkunft und Integrität elektronischer Daten nachweisbar machen möchte. Das können beispielsweise Dokumente, Bescheide, Nachweise oder andere elektronisch erzeugte Daten sein, z.B. in elektronischen Beschaffungsprozessen.
Anders als bei einer elektronischen Signatur steht dabei nicht die Erklärung einer einzelnen natürlichen Person im Mittelpunkt. Das Siegel weist vielmehr auf die Organisation als Ursprung der gesiegelten Daten hin. Dadurch lassen sich auch große Mengen elektronischer Dokumente automatisiert mit einem überprüfbaren Herkunftsnachweis versehen.
Für qualifizierte elektronische Siegel spielen qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter eine wichtige Rolle, beispielsweise bei der Ausstellung der dafür erforderlichen qualifizierten Zertifikate.