Die XRechnung spezifiert ein digitales Format zur digitalen Rechnungsstellung. Ins Leben gerufen wurde das XRechnungs-Format zunächst auf europäischer Ebene mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die dann durch das E-Rechnungsgesetz vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 770) im deutschen Recht Gestalt annahm. In beidem zeigt sich der politische Wille, ein einheitliches Format für die elektronische Rechnungsstellung zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wacht das European Committe for Standardization (CEN), und dort das Technical Committee, über die Ausgestaltung und Normierung des Standards XRechnung. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Koordinierungsstelle für IT-Standards, bekannter durch das Kürzel KoSIT.
Das Format XRechnung beschreibt dabei eine Anwendungsspezifikation des semantischen Datenmodells. Es gliedert sich in zwei Bereiche: Teil 1 (EN 16931-1:2017 (WI=00434001)): Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung und Teil 2 (CEN/TS 16931-2:2017 (WI=00434002)): Liste der Syntaxen, die die EN 16931-1 erfüllen.
Das Format XRechnung wird in Deutschland zur Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung verpflichtend ab dem 27.11.2018 – dies gilt zunächst nur für alle Bundesministerien wie auch Verfassungsorgane. Weitere Informationen und spannende Details lesen Sie im Newsroom-Beitrag zur XRechnung.