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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Mülheim an der Ruhr, 25. September 2020.

Der Vorstand der deltus 36. AG hat die EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE000A2YN991, WKN: A2YN99) heute gebeten, entsprechend der Ankündigung in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 02. September 2020 unverzüglich in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen einzutreten. Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute entschieden, solche Gespräche aufzunehmen, da die deltus 36. AG zwischenzeitlich bekanntgemacht hat, dass das Übernahmeangebot in Höhe von ca. 75,99 % der Stimmrechte angenommen wurde.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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