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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Mülheim an der Ruhr, 19. Dezember 2020.

Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes von (gerundet) -0,1% auf (gerundet) -0,2% sowie wegen einer verbesserten Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund aktualisierter Erkenntnisse hat die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH mitgeteilt, dass die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen vereinbarte Abfindung nach § 305 AktG voraussichtlich von EUR 11,51 auf EUR 11,81 zu erhöhen ist. Die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG soll, wie auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Übrigen, unverändert bleiben.

Da auch der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Michael Wahlscheidt die Einschätzung der RSM GmbH voraussichtlich bestätigen wird, soll eine entsprechende Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgenommen werden. Die Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag samt konsolidierter Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG sollen am 21. Dezember 2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG veröffentlicht werden.

Die Änderung der vereinbarten Abfindung nach § 305 AktG wird eine entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 1 der für den 23. Dezember 2020 einberufenen Hauptversammlung zur Folge haben, die ebenfalls am 21. Dezember 2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG und spätestens am 22. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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