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Die eIDAS-Verordnung – Was ist das und wie hilft‘s?

Im Sommer 2017 trat die eIDAS-Verordnung in Deutschland durch das deutsche eIDAS-Durchführungsgesetz in Kraft. Drei Jahre zuvor als Verordnung auf europäischer Ebene beschlossen, sollen die Reglementierungen nun für Rechtssicherheit in Sachen elektronischer Transaktionen sorgen. Europäische Unternehmen und EU-Bürger profitieren davon in erheblichen Maße.

Max. Lesezeit 4min

Was ist die eIDAS-Verordnung?

Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Name „electronic Identification and trust Services (eIDAS)“. Übersetzen lässt sich dies mit den Worten „elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen“. In rechtlicher Nomenklatur formuliert, wird auch von der EU-Verordnung Nr. 910/2014 gesprochen. Mit der eIDAS-Verordnung halten verbindliche und europaweit gültige Regelungen in den Bereichen „elektronische Identifizierung“ und „elektronische Vertrauensdienste“ Einzug. Ziel war und ist es, elektronischen Transaktionen einen in rechtlicher Hinsicht vergleichbaren Status zu Transaktionen auf Papier zu verleihen. Es lässt sich an dieser Stelle auch von einem EU-Standard sprechen. Diese Absicht zeigt sich sehr deutlich bereits im ersten Absatz der EU-Verordnung:

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung setzt Vertrauen in das Online-Umfeld voraus. Mangelndes Vertrauen führt dazu, dass Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nur zögerlich elektronische Transaktionen durchführen oder neue Dienste einführen bzw. nutzen, vor allem, wenn sie die Befürchtung hegen, dass es an Rechtssicherheit mangelt.

Um diesen EU-Standard zu erreichen, setzt die Verordnung die Rahmenbedingungen, die die Anforderungen an

  • elektronische Signaturen und Zertifikate,
  • elektronische Zeitstempel sowie elektronische Siegel
  • und elektronische Einschreiben wie auch Webseiten-Zertifikate

spezifizieren. Mit einem Satz: Hier werden die Voraussetzungen geschaffen für einen nachweisbar vertrauenswürdigen, sicheren Austausch elektronischer Dokumente – und zwar auf gesamteuropäischer Ebene in allen 28 Mitgliedsstaaten. Das ist der Hintergrund der eIDAS-Verordnung.

Was leistet die eIDAS-Verordnung?

Für Unternehmen, die im europäischen Wirtschaftsraum tätig sind, setzt eIDAS-Verordnung die Voraussetzungen für einen effizienteren Handel. EU-weit gelten nun übergreifende Reglementierungen, die einen einheitlichen Standard zur elektronischen Identifizierung beschreiben. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zum europäischen digitalen Binnenmarkt vollzogen; ein priorisiertes Ziel der EU-Kommission. Für EU-Bürger und -Unternehmen soll es von nun an leichter und auf rechtlich sicheren Wegen möglich sein, elektronische Transaktionen auf den Weg zu bringen. Dank eIDAS-Verordnung können EU-Bürger nun auch grenzüberschreitend größere Anschaffungen, wie z. B. den Kauf einer Immobilie, eines PKW etc. elektronisch und damit digital abschließen. Natürlich lassen sich nun auch Verträge EU-weit elektronisch und damit ortsunabhängig unterzeichnen.

Vorteile der eIDAS-Verordnung auf einen Blick

Für EU-Bürger und -Unternehmen entstehen folgende Vorteile im alltäglichen Handel und Wandel:

  • Einheitlichkeit und Transparenz im europäischen Binnenmarkt
  • Herstellung von klaren Haftungsregelungen
  • Rechtssicherheit bei elektronischen Transaktionen im EU-Binnenmarkt über Ländergrenzen hinweg
  • Die Option digitaler Fernunterschriften auch auf mobilen Endgeräten
  • Papierene Dokumente müssen nicht mehr wechselseitig ausgetauscht werden
  • Ein Plus an Ortsunabhängigkeit: zur Zeichnung von Verträgen besteht nun keine Anwesenheitspflicht der Vertragspartner mehr
  • Ein Plus an sicheren digitalen und einfacheren Prozessen für Bürger, Behörden und Unternehmen

eIDAS Vertrauensdienste

Im Zentrum der eIDAS-Verordnung stehen die sogenannten Vertrauensdienste. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt im Kontext elektronischer Identifizierung und ermöglichen überhaupt erst Letzteres.

Mit der Etablierung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste schafft die eIDAS-Verordnung die Möglichkeit für vertrauenswürdige, kostengünstige und mit Sicherheit schneller elektronischer Transaktionen – unterstützt durch qualifizierte elektronische Siegel und die qualifizierte elektronische, digitale Signatur über elektronischen Zeitstempel bis hin zu elektronischen Zustelldiensten u.v.m. Vertrauensdienste-Anbieter in spe müssen diesen Status erst durch ein aufwendiges Qualifizierungsverfahren erlangen.

eIDAS-Verordnung: praktische Beispiele

Durch die Vertrauensdiensteanbieter und deren Services profitieren EU-Bürger und EU-Unternehmen in folgenden Bereichen:

Status quo der eIDAS-Verordnung in Deutschland

Wie eingangs erwähnt, konkretisiert auf nationaler Ebene das eIDAS-Durchführungsgesetz die Regelungen zur elektronischen Identifizierung und zu den Vertrauensdiensten für elektronische Identifizierung. Daran anschließend beschreiben das Vertrauensdienstegesetz und die Vertrauensdiensteverordnung nähere Ansprüche und Pflichten, die einem Vertrauensdiensteanbieter obliegen. Bei alledem darf man also gespannt bleiben, inwiefern die eIDAS-Verordnung und daran anschließende nationale Gesetze den Weg zum digitalen europäischen Binnenmarkt ebnen und damit für sichere elektronische Transaktionen sorgen. Zeit ist‘s dafür allemal.

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