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title: Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR – EASY SOFTWARE AG erwirbt vorzeitig die außenstehenden Anteile an der EASY APIOMAT GmbH
date: 2020-05-08T15:38:02Z
modified: 2022-05-25T09:02:12Z
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  - Ad-hoc Mitteilungen
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Mülheim an der Ruhr, 8. Mai 2020.

Die EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE000A2YN991, WKN A2YN99) hat sich heute mit den übrigen Gesellschaftern ihrer rund 81 %-igen Tochtergesellschaft EASY APIOMAT GmbH auf eine vorzeitige Abwicklung des zweiten Teilerwerbs der ehemaligen Apinauten GmbH in Form eines vorzeitigen Erwerbs der außenstehenden Anteile an der EASY APIOMAT GmbH verständigt. Der Kaufpreis für den Erwerb der verbleibenden Anteile beläuft sich auf rund TEUR 1.850. Mit der Festlegung des Kaufpreises sind hierfür im Konzernabschluss der EASY SOFTWARE AG gebuchte Finanzverbindlichkeiten in Höhe von rund TEUR 1.600 aufzulösen, wodurch ein entsprechender Sonderertrag entsteht.

Die EASY SOFTWARE AG hatte im Dezember 2018 einen Kaufvertrag über 72,3% der Geschäftsanteile an der Apinauten GmbH, Leipzig, geschlossen. Dieser sah vor, dass die Apinauten GmbH mit der 100%-igen Tochtergesellschaft der EASY SOFTWARE AG, der EASY ENTERPRISE SERVICES GmbH (heute: EASY APIOMAT GmbH) verschmolzen wird und im Jahr 2020 ein Erwerb der verbleibenden Anteile erfolgt (vgl. hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Dezember 2018).

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand